Intrastat-Kriechbaumer

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Was ist Intrastat?

Die Intrahandelsstatistik (kurz Intrastat) ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Mit den Intrastat-Meldungen wird der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statistisch erfasst.

Intrastat Meldepflicht

Die Anmeldeschwelle zur Abgabe von Intrastat-Meldungen beträgt je nach Verkehrsrichtung in Deutschland für die Versendung bei 500.000 € und fürden Eingang bei 800.000 €. In Österreich ist liegt diese Schwelle in beiden Richtungen bei 750.000 €.

Ab 46 Mio.€ im Eingang bzw. 50 Mio.€ in der Versendung muss zusätzlich der Statistische Wert angegeben werden.

Die Intrastat-Meldung muss immer am 10 Werktag des folgenden Monats abgegeben werden.

Was ändert sich 2022

Mit dem Meldezeitraum Januar 2022 steht die kostenlose Software des Statistischen Bundesamts IDES bzw. der Statistik Austria IDEP steht nicht mehr zur Verfügung. Falls Sie diese Software bisher genutzt haben, müssen Sie eine neue Lösung finden.

Gerne bieten wir Ihnen unsere Möglichkeiten an, zukünftig Ihre Intrastat-Meldung zu erstellen.

Außerdem muss neben den bisherigen Daten zusätzlich zwingend die UID-Nummer des Handelspartners sowie bei der Versendung das Ursprungsland angegeben werden. Dies waren bisher freiwillige Angaben.

Was können wir Ihnen abnehmen ?

Als sog. Drittmelder können wir Ihre Intrastat-Meldungen für Deutschland oder Österreich erstellen, so dass Ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllt wird.

Sie können uns die Daten in unterschiedlichster Form zur Verfügung stellen:
• Rechnungskopien oder Post
• PDF-Rechnungen per Mail
• In Dateiform (Excel, CSV, TXT, …)

Abhängig vom Grad der Aufbereitung und der Datenqualität erstellen wir gerne ein
Angebot. Je besser die Daten aufbereitet sind, desto günstiger wird natürlich der Satz pro Datenzeile.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Wie läuft die Abwicklung?

Sie stellen uns Ihre Daten in der gewünschten Form ein- oder mehrmals pro Monat zur Verfügung.
Hierbei ist die 10-Tages-Frist für die Abgabe zu beachten.

Wir überprüfen die Unterlagen/Daten, ordnen die Warennummern zu und erfassen die Daten in unserem System.

Abschließend übermitteln wir Ihre Intrastat-Meldung elektronisch an das Statistische Bundesamt bzw. die Statistik Austria.

Sie haben damit Ihre Verpflichtung erfüllt und müssen sich um dieses Thema nicht
mehr kümmern.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

office@intrastat-meldungen.de