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Durch die EU-Erweiterung mit Januar 2007 wurden viele Firmen meldeplichtig, die bisher unter die Wertschwelle gefallen sind. Sie müssen nun für Importe und Exporte von/nach Bulgarien und Rumänien keine Zollabfertigungen (EX1/IM4) mehr durchführen, was sicher ein erheblicher Kostenvorteil ist. Bitte beachten Sie, dass diese Geschäftsfälle jedoch nun in die Intrastat einfliesen müssen!

Eine Liste aller EU-Mitgliedsstaaten finden sie hier.

Ob und ab wann Sie meldepflichtig sind, finden Sie unter Meldepflicht

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Stand: 26.05.2007